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Muriel DewidarRechtsanwältin

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute und regelt den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen. Das Gesellschaftsrecht betrifft Zusammenschlüsse mehrerer Personen zu einem gemeinsamen Zweck, etwa in einer GbR, OHG, KG oder GmbH: von der Gründung und dem Gesellschaftsvertrag über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter bis zu deren Ausscheiden.

  • Vertragsgestaltung
  • Ansprüche im Geschäftsverkehr
  • Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern

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