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Muriel DewidarRechtsanwältin

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vom Arbeitsvertrag über die laufende Zusammenarbeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Gerade bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen kommt es auf die Einzelheiten an. Bei einer Kündigung gilt zudem eine kurze Frist: Eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen erhoben werden.

  • Allgemeine Vertragsfragen
  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Aufhebungsverträge

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